MiFID
MiFID II ist die Abkürzung für die Überarbeitung der 2007 verabschiedeten MiFID I ( Markets in Financial Instruments Directive ) Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente. Die neue Richtlinie sowie Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente tritt am 3, Januar 2018 in Kraft. Sie besagt, dass Finanzdienstleister Ihre Kundengespräche aufzeichnen müssen.
Flogende Branchen sind betroffen:
- Asset-Manager
- Anlageberater
- Banken
- Finanzdienstleister
- Fondhändler
Was ist zu beachten:
- Aufzeichnungspflicht ab 03.01.2018
- Alle Gespräche, die sich auf Kundenaufträge beziehen sowie zu einem Auftrag werden können
- Speicherung für mindestens 5 Jahre
- Schnelles Wiederauffinden garantiert
Anschaltungsarten
Ersatz
Austausch der Vorhandenen Telefonanlage durch neue Telefonanlagen mit Aufzeichnungsmöglichkeit.
Tuning
Anschaltung zwischen Amtsleitung und Vorhandener telefonanlage
Parallelbetrieb
Beschaffung neuer Telefonarbeitsplätze mit Aufzeichnungsmöglichkeiten
Verwendungsarten
„on demand“
- + sofort implementierbar
- + kostengünstig
- - kann vergessen werden
- - hoher Schulungsaufwand
- - sehr prozesslastig ( Doku, Leitfaden)
Bei der Aufzeichnung „on demand“ holt man virtuelle Gesprächsteilnehmer als Konferenz dazu.
„automatisiert“
- + kann nicht vergessen werden
- + in Branchensoftware intigrierbar
- + vereinfacht den Prozess
- - Implementierungsaufwand
Alle Gespräche bestimmter Quell- sowie Zielrufnummern werden dauerhaft aufgezeichnet
Technik
- Verschlüsselte Kommunikation zwischen allen Komponenten
- Speicher ist revisionssicher
- Lösung lässt sich in vorhandene AD Struktur integrieren oder alleine betreiben
- Umsetzung ist Datenschutz sowie Compliance-konform
- Datenbanklösung inkl. Usermanagement
Unsere Leistung
- Kostenlose Erstberatung für STARFACE-Partner
- Projektbegleitung im Hinter-/ sowie Vordergrund
- Abstimmung mit Datenschutz und Compliance Inhouse
- STARFACE-Modul: MiFID II-konforme Aufzeichnung
- STARFACE-Modul: Auflösung Rufnummer -> Firma/Person
- IT-Technik: Revisionssichere Archivierung
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