AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intelligent Soluti-on GmbH (nachfolgend „IS“) sind in die folgenden Abschnitte unterteilt:


A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil


I. Dienstleistungsverträge

II. Kaufverträge


Die Regelungen des allgemeinen Teils finden auf alle Leistungen von Intelligent Solution Anwendung, während die Regelungen des besonde-ren Teils in den Abschnitten B. I. bis II. jeweils ergänzend für die ver-schiedenen Leistungsbereiche gelten.

IS ist unter anderem ein IT-Dienstleister für Managed Services, die Betreu-ung des IT-Betriebs sowie für Cloud-Lösungen. Cloud-Lösungen stellen einen Service- und Beratungsschwerpunkt dar. IS ist Vertriebspartner von Microsoft (insbesondere mit den Produkten Micorsoft Azure und Micro-soft 365) und Cloud Plattformen (z.B. TerraCloud).


Zudem vermittelt IS auf Kundenwunsch Dienstleistungs- und Leasingver-träge. Insoweit gilt grundsätzlich, dass überall dort, wo die IS Leistungen dritter Unternehmen verkauft oder eine eigene Leistung auf einem Service eines dritten Unternehmens erbringt, IS darauf angewiesen ist, dass die jeweiligen Vorleistungen auch von diesen Unternehmen vertragsgemäß erbracht werden. IS hat keinen Einfluss auf diese Unternehmen und steht daher nicht für die mangelhafte Leistungserbringung eines dieser Unter-nehmen ein.

Alle Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und in den geschlossenen Einzelverträgen, die Onlinedienste oder Dienste Dritter betreffen, sind daher so zu verstehen, dass IS diese Dienste Dritter nicht als eigene Leistungen anbietet, sondern Leistungen Dritter weiterver-kauft. Eigene Leistungen bestehen in der Vermittlung von Dienstleistungs- und Leasingverträgen, der Beratung und Betreuung der Kunden, der Einrichtung und Konfiguration von Netzwerken sowie bei Verkauf von Hardware.


A. Allgemeiner Teil


1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand


1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfol-gend „AGB“) gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen der IS und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“) in ihrer je-weils gültigen Fassung. Der Vertragspartner ist eine natürliche o-der juristische Person, die bei Abschluss des Vertrages in Aus-übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig-keit handelt (Unternehmer) oder eine juristische Person des öf-fentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermö-gen. Nur dann gelten diese AGB, sie gelten ausdrücklich nicht für Verträge zwischen IS und Verbrauchern.

1.2. Der jeweilige Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemei-nen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“), den Regelun-gen in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Preislisten der IS sowie den individuellen Vereinbarungen in den Einzelver-trägen sowie den jeweils vorrangig geltenden Lizenzbedingungen der Hersteller (nachfolgend zusammen: „Vertrag“).

1.3. Die im jeweiligen Einzelvertrag oder den Leistungsbeschreibun-gen zwischen IS und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen haben jedoch grundsätzlich Geltungsvorrang vor den AGB.

1.4. Die im Allgemeinen Teil enthaltenen Regelungen gelten ergän-zend zu den leistungsspezifischen Bestimmungen für sämtliche Verträge, soweit im Vertrag oder den leistungsspezifischen Best-immungen nicht ausdrücklich abweichendes geregelt ist. Im Fal-le sich widersprechender Bestimmungen gelten im Zweifel die leistungsspezifischen Bestimmungen des besonderen Teils (Ab-schnitte B. I. bis II.) vorrangig.

1.5. Die AGB der IS gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den vorliegenden AGB abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt IS nicht an, es sei denn, IS hat ihrer Geltung unter expliziter Bezugnahme darauf ausdrücklich in Textform zugestimmt.


2. Vertragsschluss, Angebote


2.1. Der Vertrag kommt bei einer Bestellung des Kunden erst mit der Auftragsbestätigung oder Annahme der IS, spätestens jedoch mit Lieferung oder Bereitstellung der jeweiligen Leistung zustande.

2.2. Die Auftragsbestätigung oder Annahme der IS erfordert Textform oder eine Leistungserfüllung der IS.

2.3. Bei volumenabhängigen Verträgen erfolgt eine monatliche An-passung entsprechend des vom Kunden an IS übermittelten Leis-tungsumfangs. Eine Erweiterung des Leistungsumfangs (z.B. des Speichers bzw. des Systems oder der Lizenzen) ist kostenpflich-tig.

2.4. Die Leistungsmerkmale werden im Vertrag abschließend be-schrieben. Zuvor abgegebene Angebote durch IS – insbesondere im Hinblick auf technische Beschreibung, Menge, Preis und Lie-ferzeit – sind freibleibend.


3. Zahlungsbedingungen


3.1. Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben und so-fern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

3.2. Der zu zahlende Betrag zuzüglich der jeweils geltenden gesetzli-chen Umsatzsteuer ergibt sich aus dem Vertrag und/oder der Rechnung von IS. Sofern nicht ausdrücklich abweichend verein-bart, sind einmalige Entgelte innerhalb von 14 Tagen ab Rech-nungsstellung fällig und ohne Abzug zu zahlen.

3.3. Laufende, monatlich geschuldete Vergütungen sind jeweils im Voraus für den Monat der Leistungserbringung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung fällig und zahlbar.

3.4. Laufende, jährlich geschuldete Vergütungen sind jeweils im Voraus des jeweiligen Vertragsjahresjahres innerhalb von 14 Ta-gen ab Rechnungsstellung fällig und zahlbar, sofern nicht ab-weichend vereinbart.

3.5. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfristen kommt der Kunde in Verzug. Die Geldforderung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen und zuzüg-lich der Verzugspauschale zu begleichen. IS behält sich die Gel-tendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

3.6. Sofern der Kunde Hardware von IS erwirbt und IS für den Kunden an dieser Hardware noch Konfigurationsleistungen zu erbringen hat, ist IS berechtigt, dem Kunden den Kaufpreis für die Hard-ware unmittelbar nach Bestellung der Hardware in Rechnung zu stellen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich bereit, den Kaufpreis für die Hardware in diesem Fall bereits nach Rechnungsstellung zu entrichten, auch wenn die Hardware noch nicht an den Kun-den übergeben wurde.

3.7. Sonstige laufende Entgelte und/oder Gebühren sind für den jeweiligen Abrechnungszeitraum jeweils im Voraus sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

3.8. Der Kunde ist zu der Geltendmachung von Zurückbehaltungs-rechten und/oder Aufrechnung mit Ansprüchen, die nicht auf Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten gerichtet sind, nur in Bezug auf rechtskräftig festgestellte, unbestrittene oder von IS anerkannten Forderungen berechtigt.


4. Termine und Fristen


4.1. Es gelten grundsätzlich nur die in Schrift- oder Textform verein-barten und durch IS bestätigten Termine und Fristen für die Leis-tungen und Lieferungen der IS.

4.2. Die Einhaltung schriftlich vereinbarter Lieferfristen bzw. Fristen zur Erbringung von Leistungen setzt voraus, dass der Kunde sämtliche für die Lieferung bzw. Erbringung der Leistung erforder-lichen Informationen und Zahlungen rechtzeitig zur Verfügung stellt, insbesondere die ihm jeweils obliegenden Mitwirkungs-handlungen oder Zahlungen erbringt. Anderenfalls verlängert sich die Lieferfrist bzw. die Frist zur Erbringung der Leistung angemes-sen. In jedem Fall ist für den Eintritt des Lieferverzuges der IS, der sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

4.3. IS ist zu für den Kunden zumutbaren Teillieferungen und Teil-leistungen berechtigt.

4.4. Sofern nicht abweichend vereinbart, beträgt die Lieferzeit ab Ver-tragsschluss 30 (dreißig) Tage.

4.5. IS kann vom Vertrag auch zurücktreten, wenn der Hersteller nach Vertragsabschluss die Produktion oder den Vertrieb des vertrags-gegenständlichen Produkts einstellt.


5. Leistungsdauer und Kündigung


5.1. Leistungen beginnen zu dem in der Auftragsbestätigung festge-legten Zeitpunkt.

5.2. Sofern eine Laufzeit nicht vereinbart wurde, kann bei einer Leis-tung über eine unbestimmte Dauer eine ordentliche Kündigung jeweils mit der Frist von 30 Tagen zum jeweiligen Kalendermo-natsende erfolgen.

5.3. Sofern nicht abweichend vereinbart, verlängert sich bei vereinbar-ten Mindestlaufzeiten das Vertragsverhältnis nach deren Ablauf jeweils um weitere 12 Monate, wenn es nicht mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird.

5.4. Bei Managed Service Verträgen beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate, soweit nichts anderes vereinbart ist.

5.5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde nach zweimaliger Aufforderung den Zah-lungsverpflichtungen nicht nachkommt. Des Weiteren liegt ein solcher Grund insbesondere auch dann vor, wenn der Kunde zahlungsunfähig oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt ist, oder der Kunde sonst schwer-wiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt.

5.6. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.


6. Mitwirkungspflichten des Kunden


6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die IS mit angemessenem und zu-mutbarem Aufwand bei dessen Leistungserbringung zu unter-stützen, soweit die Mitwirkung des Kunden für die verzögerungs- und mangelfreie Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist. Bei sämtlichen Mitwirkungspflichten des Kun-den handelt es sich um echte Pflichten des Kunden.

6.2. Sofern IS dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde IS je-weils unverzüglich mitteilen.

6.3. Der Kunde wird IS vor Ort zu den regelmäßigen Geschäftszeiten und im notwendigen Umfang Zutritt zu den eigenen Räumlich-keiten und Zugriff auf die erforderliche Hard- und Software ge-währen sowie die erforderlichen technischen Einrichtungen be-reitstellen. Soweit es die Dringlichkeit der jeweiligen Dienstleis-tung oder des Managed Service erfordert, wird der Zutritt auch außerhalb der regelmäßigen Geschäftszeiten des Kunden gewährt.

6.4. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstandenen Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehrauf-wand) vom Kunden auf Grundlage der vereinbarten Stundensät-zen zu tragen.

6.5. Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhalt-lich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde der IS alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt IS von allen Ansprüchen Dritter frei.

6.6. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber IS, bei der Nutzung der Onlinedienste die geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten. Der Kunde entbindet IS von jeglichen Ansprüchen Dritter, die auf-grund einer Verletzung von Rechten Dritter oder aufgrund eines gesetzwidrigen oder vertragswidrigen Verhaltens seitens des Kun-den gegen die IS erhoben werden.


7. Versand und Gefahrübergang


7.1. Bei Versendung im Rahmen der Leistungserbringung geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald IS die Lieferung an die Transportperson übergeben hat.

7.2. Unvollständige oder unrichtige Lieferungen sowie offensichtliche Mängel des Liefergegenstandes sind der IS unverzüglich, spätes-tens jedoch sieben Tage nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.


8. Kommunikation


8.1. Der Kunde benennt gegenüber IS vor Beginn der Leistungserbrin-gung einen Ansprechpartner, mit dem alle Maßnahmen im Rahmen der angebotenen Dienstleistung abgestimmt werden. Anfragen und Meldungen von Endanwendern müssen immer über diesen Ansprechpartner / Vertreter erfolgen, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien vereinbart. Der Kunde ver-pflichtet sich, IS unverzüglich über einen Austausch der genann-ten Ansprechpartner zu informieren. Etwaige Schäden oder sons-tige Nachteile, die dem Kunden aus einem Verstoß gegen diese Verpflichtung erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden.

8.2. Der Informationsaustausch sowie Anfragen und Meldungen des Kunden erfolgen grundsätzlich über die Mailadresse ticket@is-help.de. Bei Nutzung anderer Kommunikationswege kann eine zeitnahe Bearbeitung und Dokumentation der Meldung durch IS nicht sichergestellt werden.

8.3. Abweichend von Ziff. 8.2. muss bei besonders schweren Störfäl-len eine telefonische Kontaktaufnahme durch den Kunden bei IS erfolgen. Derartige Fälle liegen etwa vor, soweit infolge der Stö-rung ein ganzer Betriebsstandort oder eine einzelne Abteilung nicht mehr arbeitsfähig sind.


9. (Leistungs-)Änderungen


9.1. IS ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden spätes-tens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail ange-kündigt. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden genehmigt. IS wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderung oder Ergän-zung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

9.2. IS ist unter gewissen Umständen berechtigt, seine Leistungen jeweils mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten durch Anpassungserklärung in Textform gegenüber dem Kunde anzu-passen, zu verändern oder einzustellen. Die Umstände liegen vor, wenn die Leistung aufgrund von technischen Veränderungen, or-ganisatorischen Veränderungen oder sonstigen Veränderungen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr erfüllt werden kann. Der Kunde hat im Falle einer nach billigem Ermessen nicht zu-mutbaren Leistungsänderung das Recht, den angepassten Vertrag ab Erhalt der Anpassungserklärung mit Wirkung zum Beginn der Anpassung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen ab Zugang der Anpassungs-erklärung kündigt, gilt die Leistungsänderung als vereinbart. Hie-rauf weist IS in der Anpassungserklärung hin.

9.3. Soweit in den Leistungsbeschreibungen des Vertrages Stunden-kontingente zugunsten des Kunden enthalten sind, verfallen die-se jeweils zum Monatsende, wenn das monatliche Stundenkon-tigent zum Monatsende nicht gänzlich ausgeschöpft worden ist. Dies gilt auch für Verträge und die sich daraus ergebenden, be-stehenden noch offenen Stundenkontingente, die vor dem In-krafttreten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlos-sen wurden.


10. Gewährleistung, Garantie


10.1. Soweit für einzelne Leistungen Kauf- oder Mietvertragsrecht An-wendung findet, haftet IS für Mängel nach Maßgabe der gelten-den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit nach-folgend hiervon keine abweichenden Regelungen getroffen wer-den.

10.2. Der Kunde stellt IS auf Anforderung in zumutbarem Umfang Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die dieser zur Be-urteilung und Beseitigung von Mängeln benötigt.

10.3. IS ist im Rahmen der Nacherfüllung nach ihrer Wahl zur Nach-besserung oder Nachlieferung berechtigt.

10.4. Die Gewährleistungspflicht von IS entfällt in allen Fällen, in denen Mängel und sonstige Beeinträchtigungen der Leistungen durch unsachgemäße Bedienung des Kunden, durch Eingriffe des Kunden oder ihm zuzurechnende Dritte (z. B. Veränderung der Implementierung), durch von ihm bereitzustellende Leis-tungen (insbesondere Daten und Inhalte) oder durch die bei ihm bestehende, nicht von IS zu verantwortende Systemumge-bung verursacht sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände für das Auftreten des Mangels nicht ursächlich sind.

10.5. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch IS nicht. Eine durch den Hersteller geleistete Garantie gibt IS an den Kunden weiter. Der Umfang der Garantie ergibt sich aus der Auftragsbestä-tigung in Verbindung mit den Garantiebedingungen des Herstel-lers. Zur Wahrung der Garantieansprüche wird sich der Kunde im Falle des Auftretens von unter die Garantie fallenden Mängeln direkt an den Hersteller wenden und dabei die Garantie Vertrags-bedingungen des Herstellers beachten. Im Falle der Geltendma-chung gegenüber dem Hersteller wird der Kunde auch IS infor-mieren.

10.6. Gewährleistungsansprüche oder Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach Ablauf von 12 Monaten, wenn keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit erfolgte und es sich um kei-nen Fall der Arglist oder einer ausdrücklich von IS übernomme-nen Garantie für die Beschaffenheit oder um Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz handelt; in diesen Fällen gelten die ge-setzlichen Verjährungsfristen. Die Verjährungsfrist beginnt mit Erhalt der Ware, erfolgreicher Abnahme oder bei Dienstleistungen mit deren Erbringung.


11. Haftung


11.1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gegen IS gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Män-geln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis o-der aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der IS, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Er-füllungsgehilfen zurückzuführen sind. Eine Haftung für den Er-satz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von IS oder seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonsti-ger Erfüllungsgehilfen.

11.2. Die Haftungsbegrenzungen gemäß vorstehendem Absatz gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesund-heit, bei arglistigem Handeln, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, bei Fehlen einer zugesicherten Eigen-schaft, der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie in den Fällen, in denen IS insbesondere nach dem Produkthaf-tungsgesetz zwingend haftet.

11.3. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden auf Grund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Schadensersatzanspruch jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfül-lung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

11.4. Außer im Fall von Leistungen, die ausdrücklich auch die Siche-rung von Daten beinhalten, haftet IS nicht für den Verlust von Daten, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Verantwortungsbereich des Kunden nicht eingetreten wäre. Von einer ordnungsgemäßen Datensicherung ist dann auszuge-hen, wenn der Kunde seine Datenbestände mindestens täglich in maschinenlesbarer Form sichert und damit gewährleistet, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung von IS für den Verlust von Daten wird dar-über hinaus außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahr-lässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand be-schränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.

11.5. Wenn und soweit die Haftung der IS ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeit-nehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Or-ganen der IS.


12. Vertrauliche Informationen


12.1. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unter-lagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeich-net oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Ge-schäftsbeziehungen und Know-how, sowie sämtliche Arbeitser-gebnisse.

12.2. Die Parteien vereinbaren, über solche vertraulichen Informatio-nen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für die Dauer der Vertragsbeziehungen sowie für einen Zeitraum von 3 Jahren nach deren Beendigung.

12.3. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind vertrauliche Infor-mationen, die (i) dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsverein-barung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; (ii) bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; (iii) auf-grund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Ge-richtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen; soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegen-heit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

12.4. Die Vertragsparteien haben alle im Rahmen der Vertragsdurch-führung erlangten vertraulichen Informationen und Kenntnisse von bzw. der jeweils anderen Vertragspartei – insbesondere Ge-schäftsgeheimnisse nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, geheim zu halten und vor unbe-rechtigter Kenntnisnahme, Bekanntgabe, Vervielfältigung, Ver-wendung und vor sonstigem Missbrauch durch nicht an der Vertragsdurchführung beteiligte Dritte zu schützen. Die für die Leistungserbringung eingesetzten Erfüllungsgehilfen gelten nicht als Dritte im Sinne dieser Vereinbarung.

12.5. Die Parteien stellen durch geeignete vertragliche Vereinbarungen sicher, dass auch ihre jeweils durch diese Geheimhaltungsver-einbarung betroffenen Mitarbeitenden entsprechend den Rege-lungen dieser AGB zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Das-selbe gilt, wenn sich die Parteien zur Erbringung ihrer Leis-tungspflichten sonstiger Dritter bedienen.


13. Datenschutz


Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller da-tenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verarbeitung von Ver-bindungsdaten sowie personenbezogenen Daten und hat dafür Sorge zu tragen, dass diese bei einem Eingriff durch IS eingehal-ten werden. Der Kunde ist mit der Verarbeitung und Speicherung der Daten, die IS im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Vertragsdurchführung notwendig sind, ein-verstanden. Soweit dies für die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistungen zwingend erforderlich ist, ist IS berechtigt, In-formationen über den Kunden an Subunternehmer von IS wei-terzugeben, die er zur Erfüllung des Vertrages unterbeauftragt hat. IS sichert zu, dass diese Informationen ausschließlich für die technische Umsetzung der vereinbarten Leistungen verwendet werden und der Subunternehmer in gleichem Umfang wie IS zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet ist.


14. Höhere Gewalt


14.1. Für Ereignisse höherer Gewalt, die IS die vertragliche Leistung wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet die IS nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Ein-fluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturka-tastrophen, Pandemien, Regierungsmaßnahmen, Behördenent-scheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflik-te, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Em-bargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.

14.2. Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfül-lung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit die IS auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese auf-grund höherer Gewalt verzögert.

14.3. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernis-ses jeweils unverzüglich in Textform anzeigen.


15. Sonstige Bedingungen


15.1. Die Leistungserbringung durch von IS nach eigenen, fachlichen Ermessen beauftragte, gleichwertig qualifizierte Dritte ist zulässig, soweit aus Sicht des Kunden kein objektiv wichtiger Grund gegen die Unterbeauftragung spricht.

15.2. Der Kunde darf diese Vereinbarung als Ganzes oder einzelne Rech-te und Pflichten hieraus nur nach Zustimmung der IS in Textform auf Dritte übertragen oder Rechte und Pflichten von Dritten aus-üben zu lassen.

15.3. IS ist berechtigt, Name und Logo des Kunden für Werbe- und Marketingzwecke zu verwenden. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen.

15.4. Während der Vertragslaufzeit und während eines Zeitraums von zwölf Monaten danach wird der Kunde keinen Mitarbeiter der IS mittelbar oder unmittelbar aktiv abwerben oder dies versuchen. Jede Zuwiderhandlung führt zu einer Vertragsstrafe, dessen Höhe von der IS nach billigem Ermessen festgelegt wird, und deren Höhe vom zuständigen Gericht im Streitfall überprüft werden kann.

15.5. IS ist weder berechtigt noch verpflichtet, die Rechtskonformität der Nutzung seiner Leistungen durch den Kunden insbesondere in Hinblick auf das Datenschutzrecht, das Urheber- und Medien-recht, das Wettbewerbsrecht oder gewerbliche Schutzrechte zu prüfen und/oder ihn hierzu zu beraten. Dies gilt insbesondere für die für den Kunden gestalteten Marketingkampagnen, Anzei-gen, sowie den Einsatz Webseiten-, Tracking-, Analysetools und Cookies.

15.6. Sollten einzelne Vertragsbedingungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke heraus-stellen, so wird die Wirksamkeit der anderen Vertragsbedingun-gen insgesamt hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbedingungen oder zur Ausfüllung der Lücke tritt eine an-gemessene Regelung, die soweit nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt hätten.

15.7. Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

15.8. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz der IS.


B. Besonderer Teil


I. Dienstleistungsverträge


1. Leistungserbringung


1.1. Die IS erbringt die (ggf. zusätzlich gesondert) vereinbarten Bera-tungs- und Unterstützungsleistungen („Leistungen“) für den Kundenmit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik. IS berücksichtigt dabei – soweit erforderlich und sinnvoll – allgemeine Verfahrensbe-schreibungen und Industriestandards sowie gegebenenfalls spe-zifische Bestimmungen, Methoden und Anwendungspraktiken.

1.2. Die Leistungen werden zu den üblichen Geschäftszeiten der IS (werktags, Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00- 18:00 Uhr) und in Übereinstimmung mit etwaig vereinbarten Service Level Agreements erbracht. Weitergehende Leistungen, etwa andere An-sprechzeiten und -fristen sowie Rufbereitschaften oder Einsätze der IS vor Ort beim Kunden sind vorab ausdrücklich zu vereinba-ren und unterliegen gegebenenfalls abweichenden Stundensätzen sowie weiteren Kosten.

1.3. Die Leistungen der IS erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Kunden in einem Vorhaben, das der Kunde in alleiniger Ver-antwortung durchführt. Die IS übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Konkrete Arbeitsergebnisse sind vorbehalt-lich einer anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarung nicht ge-schuldet.

1.4. Die IS ist berechtigt, die Leistungen durch Unterbeauftragung an Dritte zu erbringen (Subunternehmer). Die IS haftet für die Leis-tungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.

1.5. Eine Haftung von IS für etwaige Nichteinhaltung vereinbarter Servicelevel besteht nur dann, wenn IS die Nichteinhaltung zu vertreten hat. Dies ist insbesondere nicht der Fall bei:

1.5.1. Ausfällen und/oder Problemen bei Cloud Providern, insbeson-dere Microsoft;

1.5.2. Ausfällen und/oder Problemen in Kommunikationsnetzen, die nicht dem Einflussbereich der IS unterliegen, insbesondere ex-terne DNS und Routingprobleme und Ausfälle von Teilen des In-ternets;

1.5.3. Ausfällen, die vom Kunden verschuldet wurden, insbesondere Ausfälle, verursacht durch ein-/ausgehende Hackerangriffe (DDoS) wegen fehlerhafter oder unzureichender Wartung eigener Hard- und Software des Kunden;

1.5.4. Ausfällen, die darauf beruhen, dass Hard- oder Software unsach-gemäß benutzt wurde oder Systeme nicht den Richtlinien des Herstellers oder der IS gemäß installiert, betrieben und gepflegt wurden.

1.5.5. Ausfällen, die durch Fehler bei internen oder externen Überwa-chungs-/Monitoringdiensten dem Kunden fälschlicherweise ge-meldet werden;

1.6. Ausfällen, die durch angekündigte oder vereinbarte Wartungs-fenster von IS oder dessen Zulieferer verursacht wurden.


2. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden


2.1. Erforderlich für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung ist, dass

(i) der Kunde potentiell betroffene Daten vor der Leistungser-bringung ordnungsgemäß sichert;

(ii) etwaige Fehler oder Probleme an Soft- oder Hardware vom Kunden ausreichend beschrieben werden und für IS be-stimmbar sind;

(iii) IS erforderliche Unterlagen zur Einsicht für die Leistungser-bringung zur Verfügung gestellt werden;

(iv) der Kunde die IS unaufgefordert und unverzüglich in Text-form informiert, wenn besonders sensible Daten (z.B. perso-nenbezogene Daten) betroffen sein können.


3. Nutzungsrecht


3.1. Der Kunde erhält bei allen von IS erbrachten Leistungen, die urheberrechtlich geschützt sind, ein nicht ausschließliches, zeit-lich begrenztes und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für eigene/n interne/n Zwecke/Gebrauch im für die Vertragserfüllung zwingend erforderlichen Umfang.

3.2. Soweit nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart, überlässt IS dem Kunden keinen Quellcode. Für den Fall, dass eine Übergabe des Quellcodes ausdrücklich vertraglich vereinbart ist, finden auch hier die Vereinbarungen zu Nutzungsrechten Anwendung. IS räumt am Quellcode in keinem Fall mehr oder andere Rechte ein, als hinsichtlich der anderen Leistungsgegenstände und Ar-beitsergebnisse eingeräumt werden. In keinem Fall wird dem Kunden ein Bearbeitungsrecht am Quellcode eingeräumt.


4. Besondere Bestimmungen für Hardware-Wartung


4.1. Die IS wird die zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft der zu wartenden Hardware erforderlichen vorbeugenden Leistungen („Instandhaltung“) und Reparaturen oder Ersatz bei Beseitigung von aufgetretenen Störungen („Instandsetzung“) im vertraglich vereinbarten Umfang (nachfolgend „Wartungsleistungen“ ge-nannt) durchführen.

4.2. Zur Durchführung der Wartungsleistungen kann IS fehlerhafte Teile bzw. fehlerhafte Systeme austauschen. Technische Ände-rungen müssen vorab mit dem Kunden abgestimmt werden. Austauschteile oder etwaige Leihgeräte sind gesondert zu vergü-ten. Auf ausgewechselten oder zurückgenommenen Teilen oder Systemen gespeicherte Daten werden von der IS nach gesonderter Beauftragung unverzüglich gelöscht. Ist dies nicht möglich, wird die IS diese Teile vollständig unbrauchbar machen. Die Entsor-gung getauschter Ersatzteile ist in den Leistungen eingeschlossen.

4.3. Nicht unter Wartungsleistungen fallen Leistungen im Zusam-menhang mit dem Austausch von Verbrauchs- und Verschleiß-teilen. Werden diese Leistungen auf Anforderung des Kunden durch IS erbracht, werden diese gesondert, entsprechend den jeweils geltenden Preisen von der IS gegenüber dem Kunden ab-gerechnet.

4.4. Nicht unter Instandsetzungsarbeiten fallen Störungen an der Hardware, die durch eine nicht ordnungsmäßige Benutzung der Hardware (z. B. Nichtbeachtung des betreffenden Benutzerhand-buchs), Änderungen der Hardware durch den Kunden oder von diesem eingeschalteten Dritten oder durch sonstige vom Kun-den zu vertretende Umstände verursacht werden.

4.5. Die Durchführung der Wartung steht unter dem Vorbehalt, dass die IS von ihrem jeweiligen Vorlieferanten selbst rechtzeitig und vertragsgemäß beliefert wird.

4.6. Leistungsort für die Wartung der Hardware des Kunden ist die vereinbarte Betriebsstätte des Kunden und der dort angegebene Installationsort, oder bei IS, sofern die Hardware durch den Kunden zur Wartung an IS gesandt wird.

4.7. Die Umsetzung von Hardware an einen anderen als den verein-barten Leistungsort ist der IS durch den Kunden spätestens zwei Monate vorher schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall wird die IS die Wartung fortsetzen, wenn damit kein erhöhter Aufwand ver-bunden ist. Beeinflusst die Umsetzung den Aufwand für die Er-bringung der Leistung, so ist die IS berechtigt die Zahlung einer den veränderten Verhältnissen angemessenen Vergütung zu ver-langen.


II. Kaufverträge


1. Leistungen der IS


1.1. Der Liefer- und Leistungsumfang der Waren sowie die freigege-bene Einsatzumgebung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, und/ oder der Produktbeschreibung.

1.2. Sofern es sich bei der Ware um Software handelt, erbringt IS keine Installations- oder Konfigurationsleistungen, es sei denn, dies wird ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart.

1.3. Beinhaltet die Lieferung von Hardware eine für ihre Funktionsfä-higkeit zwingend notwendige Software, erhält der Kunde an dieser nur ein Recht zum Einsatz mit dieser Hardware. Sonstige Soft-ware unterliegt den gesonderten Regelungen dieses Abschnitts.

2. Eigentumsvorbehalt

2.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller ihrer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Ge-schäftsbeziehung („gesicherte Forderungen“) behält sich IS das Ei-gentum an den verkauften Waren vor.

2.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor voll-ständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat IS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein An-trag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die IS gehörenden Waren erfolgen.

2.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist IS berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten o-der/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszu-verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; IS ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf IS diese Rech-te nur geltend machen, wenn IS dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derarti-ge Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

2.4. Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß Ziffer 2.4 (iii) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemä-ßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bedingun-gen:

(i) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbei-tung, Vermischung oder Verbindung der Waren von entstehen-den Erzeugnissen zu deren vollem Wert, wobei IS als Herstelle-rin gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbin-dung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so er-wirbt IS Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der ver-arbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Ei-gentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(ii) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils der IS gem. vorstehendem Absatz zur Sicherheit an IS ab. IS nimmt die Abtretung an. Die in Ziffer 8.2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forde-rungen.

(iii) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben IS ermächtigt. IS verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen IS gegen-über nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und IS den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziffer 8.3 geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann IS verlangen, dass der Kunde der IS die abgetretenen Forde-rungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug er-forderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aus-händigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist IS in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kun-den zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigen-tumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

(iv) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forde-rungen der IS um mehr als 10 %, wird IS auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von IS freigeben.


3. Verzug


3.1. Nimmt der Kunde die Ware nicht zum vereinbarten Termin ab, so wird IS ihm eine angemessene Nachfrist zur Abnahme set-zen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist IS berechtigt – unbeschadet ihrer gesetzlichen Rechte aus Verzug – vom Kauf-vertrag zurückzutreten, Schadensersatz statt der Leistung, sowie Ersatz für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen.

3.2. Sofern IS verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leis-tung), wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert und es wird gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitgeteilt. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht ver-fügbar, ist IS berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurück-zutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird dem entsprechend unverzüglich erstattet. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbe-lieferung durch einen Zulieferer der IS, wenn ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde, bei sonstigen Störun-gen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn im Einzelfall keine Pflicht zur Beschaffung bestand.


4. Besondere Bestimmungen für Software-Kauf


4.1. IS räumt dem Kunden im Rahmen der Software-Nutzung das zeitlich auf die Dauer der jeweiligen Vereinbarung begrenzte nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der jeweiligen Software ein. Wenn dies nicht ausdrücklich anders ge-regelt ist, wird je Nutzer eine Lizenz erteilt.

4.2. Der Kunde wird auch die Lizenzbeschränkungen der Hersteller bezüglich der dem Kunden von IS gelieferten Software dritter Her-steller beachten und auch seinen Mitarbeitern die Beachtung dieser fremden Urheberrechte auferlegen.

4.3. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Software, zu vermieten, vorbehaltlich Ziffer 4.5 Dritten zur Nutzung oder zu sonstigen Zwecken zu überlassen, zu veräußern oder daran beschränkte Rechte zu gewähren. Das gilt auch, soweit der Dritte die Software ausschließlich für Zwecke des Kunden nutzt.

4.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, außer im Fall der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung von IS, Kopien der Software und der zur Verfügung gestellten Dokumentationsunterlagen anzufertigen. Das Recht, Sicherungskopien von der Software zu erstellen, bleibt davon unberührt. Der Kunde darf, vorbehaltlich der Ziffer 4.5, ohne ausdrückliche Zustimmung der IS in Textform, Software, Dokumentationen oder Kopien davon nicht an Dritte weiterge-ben.

4.5. Der Kunde darf nur unter endgültiger Entäußerung sämtlicher eigener Nutzungsmöglichkeiten Software, Dokumentationen oder Kopien von Software an Dritte weitergeben oder Dritten zur Verfü-gung stellen. Der Kunde räumt IS das Recht ein, in seinen Räu-men während der Geschäftszeit die Einhaltung dieser Nutzungs-regelung jederzeit zu überprüfen.

4.6. Der Kunde erwirbt das Nutzungsrecht für die Version des Soft-wareproduktes, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder der erstmaligen Installation aktuell ist.

4.7. Für jeden schuldhaft vertragswidrigen Fall der Nutzung der Soft-ware, insbesondere der Ermöglichung der Nutzung der Software durch nicht autorisierte Dritte, des Herstellens einer nicht ge-nehmigten Kopie oder der Nutzung der Software auf weiteren Rechnern verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertrags-strafe in Höhe von 50% des für die Software gezahlten Kaufprei-ses. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn IS einen höheren oder der Kunde einen geringeren Scha-den nachweist. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzan-sprüche bleibt IS vorbehalten.


5. Besondere Bestimmungen für Hardware-Kauf


5.1. Ist die Hardware mit Mängeln behaftet, die ihren vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigen, so steht dem Kunden nach Wahl von IS zunächst das Recht auf Nachbesse-rung oder Neulieferung (Nacherfüllung) zu. Hat der Kunde der IS nach einer ersten Aufforderung eine angemessene Frist zur Nach-erfüllung gesetzt und verweigert IS die Nacherfüllung oder schlägt diese fehl, bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Bei einer die Funktionstauglichkeit nicht einschränkenden unerheb-lichen Abweichung der Leistung kann der Kunde nur die Minde-rung des Kaufpreises verlangen.

5.2. Die Sachmangelhaftung erlischt für solche von IS erbrachten Leistungen, die der Kunde ändert oder in die er in sonstiger Weise eingreift, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mangelmeldung nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Sachmangelhaftung erlischt fer-ner, wenn der Kunde nach Erkennbarkeit eines Mangels diesen nicht unverzüglich schriftlich bei IS rügt oder die Leistung nicht unter den vertraglich vereinbarten Bedingungen entsprechend der Produktbeschreibung und dem Benutzerhandbuch betrie-ben wird. 

image
image
image
image
image
image
image
image
image
image
image
image
image
image
image
image
image
image
image